AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der TSU Transportservice universal GmbH
Stand: 01/2026 | Version: 2026.01
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Dienstleistungen der TSU Transportservice universal GmbH (nachfolgend „TSU“) im Bereich Transportlogistik, Lagerung und Sicherheitskontrollen.
1.2 Ergänzend zu diesen AGB gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den ADSp 2017 gehen die Regelungen dieser AGB vor.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, TSU stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
§ 2 Auftragserteilung & Dokumentationspflichten
2.1 Allgemeine Pflichten
- Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Dokumente (CMR, AWB, Lieferscheine etc.) vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.
- Elektronische Aufträge (EDI) müssen alle erforderlichen maschinenlesbaren Daten im vereinbarten Format enthalten.
- Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller übermittelten Informationen und Dokumente.
2.2 Gefahrguttransport
Alle erforderlichen Angaben wie ADR-Kennzeichnung, UN-Nummer, Gefahrzettel, IATA-DGR-Angaben, Batterieangaben und Transportmodus-spezifische Hinweise sind vom Auftraggeber bereitzustellen. Der Auftraggeber haftet für Schäden durch unrichtige oder unvollständige Angaben.
§ 3 Abholungen & Sammelverkehre
3.1 Auftragserteilung und Leistungsbringung
- Abholungen erfolgen ausschließlich auf schriftlichen Auftrag (E-Mail, Fax, EDI).
- Von TSU genannte Abhol- oder Zustelltermine sind unverbindliche Richtwerte.
- TSU haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, extremer Wetterlagen, Verkehrsbedingungen oder Einflüssen durch Subunternehmer, sofern TSU nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, TSU unverzüglich über besondere Umstände zu informieren.
3.2 Sicherheitsstatus
Der Auftraggeber muss den Sicherheitsstatus der Sendung („secured“ / „unsecured“) angeben.
3.3 Haftungsausschluss
TSU haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden durch höhere Gewalt, unvollständige Dokumente oder IT-Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs.
§ 4 Sicherheitskontrollen (inkl. X-Ray)
4.1 Durchführung
- Beauftragt der Auftraggeber TSU mit Luftfrachtkontrollen, werden diese durch TSU oder qualifizierte Subunternehmer durchgeführt.
- Kontrollzeiten werden individuell vereinbart.
4.2 Voraussetzungen
- Vorlage von Luftfrachtbrief und Sicherheitsauftrag ist verpflichtend.
- Lithium-Batterien werden gemäß IATA-DGR geprüft.
4.3 Verfahren & Kosten
- Der Sicherheitsdienstleister bestimmt Ablauf und Art der Kontrollen.
- Öffnungen erfolgen durch autorisiertes Personal.
- Der Auftraggeber stellt TSU von Haftung bei Öffnungen frei und trägt Kosten.
4.4 Haftungsausschluss
- Kein lückenloses Erkennen von Risiken.
- Keine Einflussnahme auf Kontrollergebnisse durch TSU.
- TSU haftet nicht für Schäden aus ordnungsgemäßen Sicherheitskontrollen.
§ 5 Haftung
5.1 Haftungsumfang nach ADSp 2017
- Multimodale Transporte mit Seebeförderung: max. 2 SZR/kg oder 1,25 Mio. € pro Schadensfall.
- Sonstige Transporte: max. 8,33 SZR/kg oder 2,5 Mio. € pro Schadensfall.
5.2 Haftungsausschlüsse
Keine Haftung für Produktionsausfälle, Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften, Verzögerungen, mangelhafte Verpackung etc.
5.3 Sicherheitskontrollen
TSU haftet nur bei eigener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
5.4 Schadensanzeige
- Äußerlich erkennbare Schäden sofort bei Ablieferung melden.
- Nicht erkennbare Schäden: innerhalb 7 Tagen.
- Verspätungsschäden: innerhalb 21 Tagen.
§ 6 Datenschutz & Compliance
6.1 Datenschutz
TSU verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO.
Aktuelle Informationen zur Datenverarbeitung stellt TSU auf Anfrage bereit.
6.2 Compliance
TSU hält alle relevanten Luftsicherheitsvorschriften sowie geltende Sanktionsbestimmungen ein.
§ 7 Preise & Zahlung
7.1 Preisbestimmung
- Preise gemäß individuellem Angebot oder marktüblichen Sätzen.
- Alle Beträge netto zzgl. gesetzlicher MwSt.
7.2 Zahlungsfristen
- Standard: Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungseingang.
- Bei Frachtdienstleistungen: Zahlung innerhalb 45 Tagen nach Einreichung vollständiger Unterlagen.
- Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über Basiszins.
- Verzugspauschale: 40 €.
7.3 Verzug
TSU kann bei Zahlungsverzug Leistungen zurückhalten.
7.4 Ausschluss der Aufrechnung
Aufrechnung nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen.
7.5 Dokumentationspflicht
Abliefernachweise müssen vollständig und eindeutig übermittelt werden.
§ 8 Vertraulichkeit
Alle nicht öffentlichen Informationen der Geschäftsbeziehung sind vertraulich zu behandeln.
§ 9 Außerordentliche Kündigung
TSU darf fristlos kündigen bei Zahlungsverzug, AGB-Verstößen oder Insolvenz des Auftraggebers.
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Rechtswahl & Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der TSU.
10.2 Textform
Änderungen bedürfen der Textform.
10.3 Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen werden durch wirtschaftlich sinnvolle ersetzt.
